Bava Kamma 151

Kapitel 151

א תשלום דכפל:
1 die Ergänzung zum Doppelten.
ב גנב והקדיש ואחר כך טבח ומכר כו': אמרי בשלמא אטביחה לא מחייב דכי קא טבח דהקדש קא טבח ולא דמריה קא טבח
2 G<small>ESTOHLEN UND ES DEM</small> H<small>EILIGTUME GEWEIHT HAT UND SCHLACHTET ODER VERKAUFT</small> &amp;<small>C</small>. Ich will dir sagen, allerdings ist er wegen des Schlachtens nicht schuldig, da er des Heiligtums und nicht des Eigentümers geschlachtet hat,
ג אלא אהקדש ליחייב מה לי מכרו להדיוט מה לי מכרו לשמים
3 aber wegen der Heiligung sollte er schuldig sein, denn es ist ja einerlei, ob er es einem Gemeinen oder dem Himmel verkauft!? –
ד הא מני ר"ש היא דאמר קדשים שחייב באחריותן ברשותיה דמריה קיימי
4 Hier ist die Ansicht R. Šimo͑ns vertreten, welcher sagt, Opfer, für die der Eigentümer haftbar ist, verbleiben im Besitze des Eigentümers. –
ה הא מדסיפא ר"ש הוי רישא לאו ר"ש
5 Wenn aber der Schlußsatz die Ansicht R. Šimo͑ns lehrt, so vertritt ja der Anfangsatz nicht die Ansicht R. Šimo͑ns!? –
ו אלא הכא במאי עסקינן בקדשים קלים ואליבא דר' יוסי הגלילי דאמר קדשים קלים ממון בעלים הוא וברשותיה קיימי
6 Vielmehr, hier handelt es sich um Minderheiliges, und zwar nach R. Jose dem Galiläer, welcher sagt, Minderheiliges sei Gut des Eigentümers, und es befindet sich in seinem Besitze. –
ז אבל קדשי קדשים מאי משלם תשלומי ד' וחמשה אדתני רישא גנב וטבח ואח"כ הקדיש משלם תשלומי ד' וה' ליפלוג וליתני בדידה
7 Wenn es aber Hochheiliges ist, so hat er demnach das Vier- oder Fünffache zu zahlen; wozu lehrte er demnach vorher, daß, wenn er gestohlen und geschlachtet hat und dem Heiligtume weiht, er das Vier- oder Fünffache zahlen müsse, sollte er doch bei demselben Falle einen Unterschied machen:
ח במה דברים אמורים בקדשים קלים אבל בקדשי קדשים משלם תשלומי ארבעה וחמשה
8 dies gilt nur von Minderheiligem, bei Hochheiligem aber muß er das Vier- oder Fünffache zahlen!? –
ט אלא לעולם לא שנא קדשי קדשים ולא שנא קדשים קלים ודקשיא לך מה לי מכרו להדיוט מה לי מכרו לשמים מכרו להדיוט מעיקרא תורא דראובן והשתא תורא דשמעון מכרו לשמים מעיקרא תורא דראובן והשתא תורא דראובן:
9 Vielmehr, tatsächlich gibt es keinen Unterschied zwischen Hochheiligem und Minderheiligem, wenn du aber einwendest, es sei ja einerlei, ob er es einem Gemeinen oder dem Himmel verkauft hat, [so ist zu erwidern:] wenn er es einem Gemeinen verkauft, so war es vorher ein Ochs Reúbens und nachher ist es ein Ochs Šimo͑ns, wenn er es aber dem Himmel verkauft, so war es vorher ein Ochs Šimo͑ns und nachher ist es ebenfalls ein Ochs Šimo͑ns.
י רבי שמעון אומר וכו': אמרי נהי דסבר ר"ש מה לי מכרו להדיוט מה לי מכרו לשמים איפכא מיבעי ליה
10 R. Š<small>IMO͑N SAGT</small> &amp;<small>C</small>. Zugegeben, daß R. Šimo͑n der Ansicht ist, es sei einerlei, ob er es einem Gemeinen oder dem Himmel verkauft, aber immerhin müßte es sich ja entgegengesetzt verhalten:
יא קדשים שחייב באחריותן פטור דאכתי לא נפק מרשותיה
11 wegen Opfer, für die [der Eigentümer] haftbar ist, sollte er frei sein, weil es noch nicht aus seinem Besitze gekommen war,
יב קדשים שאינו חייב באחריותן חייב דמפקי ליה מרשותיה
12 und wegen Opfer, für die er nicht haftbar ist, sollte er schuldig sein, da er es aus seinem Besitze gebracht hat!? –
יג אמרי ר"ש אמילתא אחריתי קאי
13 Ich will dir sagen, R. Šimo͑n bezieht sich auf einen ganz anderen Fall,
יד והכי קתני אין הגונב אחר הגנב משלם תשלומי ד' וה' וכן גונב הקדש מבית בעלים פטור
14 und zwar muß es wie folgt heißen: Wer vom Diebe stiehlt, zahlt das Vier- oder Fünffache nicht, und ebenso ist auch derjenige frei, der Heiliges aus dem Hause des Eigentümers stiehlt, denn es heißt:
טו מ"ט (שמות כב, ו) וגונב מבית האיש ולא מבית הקדש
15 <i>und es aus dem Hause des Betreffenden gestohlen wird,</i> nicht aber aus dem Besitze des Heiligtums;
טז רבי שמעון אומר קדשים שחייב באחריותן חייב מאי טעמא קרינא ביה וגונב מבית האיש ושאינו חייב באחריותן פטור דלא קרינן ביה וגונב מבית האיש
16 R. Šimo͑n sagt, wegen Opfer, für die [der Eigentümer] haftbar ist, sei er schuldig, weil es von diesen heißt: <i>und es aus dem Besitze des Betreffenden gestohlen wird</i>. –
יז מכדי שמעינן ליה לר"ש דאמר שחיטה שאינה ראויה לא שמה שחיטה קדשים נמי שחיטה שאינה ראויה היא
17 Merke, wir wissen ja von R. Šimo͑n, daß er der Ansicht ist, das untaugliche Schlachten gelte nicht als Schlachten, und auch bei Opfern ist ja das Schlachten untauglich!?
יח כי אתא רב דימי אמר ר' יוחנן בשוחט תמימים מבפנים לשם בעלים
18 Als R. Dimi kam, erklärte er im Namen R. Joḥanans: Wenn er ein gebrechenfreies [Opfer] innerhalb auf den Namen des Eigentümers schlachtet. –
יט והרי חזרה קרן לבעלים אמר רבי יצחק בר אבין שנשפך הדם
19 Es gelangt ja zurück in den Besitz des Eigentümers!? R. Jiçḥaq b. Abin erwiderte: Wenn das Blut ausgegossen wurde.
כ כי אתא רבין אמר רבי יוחנן בשוחט תמימים בפנים שלא לשם בעלים
20 Als Rabin kam, erklärte er im Namen R. Joḥanans: Wenn er gebrechenfreie innerhalb nicht auf den Namen des Eigentümers schlachtet.